Niederösterreichischer Sachkundenachweis 

Seit dem 01. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung seines Hundes bei der Gemeinde verpflichtet, einen Nachweis über die allgemeine Sachkunde (dreistündige Schulung) vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt daher auch als Nachweis für weitere Hunde (Ausnahme: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde – hier ist die erweiterte Sachkunde notwendig).

Auch diesen Nachweis kannst du natürlich von mir (in Kooperation mit Mag. Agnes Hufnagl) erhalten.

Die aktuellen Termine findest du immer auf unserer Startseite.

 

Genauere Informationen sind dem Niederösterreichischen Hundehaltegesetz und der Niederösterreichischen Hundehalte-Sachkundeverordnung zu entnehmen:

NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich

RIS Informationsangebote

Erweiterte Sachkunde

Während die allgemeine Sachkunde (dreistündig) nur einmal vom Halter/von der Halterin absolviert werden muss, so ist die erweiterte Sachkunde für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und für jeden gehaltenen, auffälligen Hund zu absolvieren.

Für folgende Rassen (sogenannte „Listenhunde“) und Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen ist die erweiterte Sachkunde Pflicht:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Als speziell geschulter Person und durch die Berechtigung und Zulassung des Landes Niederösterreich ist es mir gestattet, sowohl die allgemeine als auch die erweiterte Sachkundeschulung abzuhalten und anschließend den NÖ Hundepass bzw. die Bestätigung über die Absolvierung der erweiterten Sachkunde auszustellen.

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